Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.07.2023
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der M-KonzeptBau GmbH, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Leistungen im Bereich Innenausbau, Trockenbau und Raumgestaltung.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Änderungen des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zusätzliche Vergütung für den erhöhten Leistungsumfang zu verlangen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu beauftragen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zum Arbeitsbereich zu gewähren und die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
(2) Der Auftraggeber stellt kostenlos Strom, Wasser und sonstige für die Durchführung der Arbeiten notwendige Anschlüsse zur Verfügung.
(3) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über bestehende Sicherheitsvorschriften und besondere Gefahrenquellen zu informieren.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.
§ 5 Ausführungsfristen
(1) Die Vereinbarung von Ausführungsfristen bedarf der Schriftform.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen.
(3) Kommt der Auftragnehmer mit der Fertigstellung in Verzug, kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
§ 6 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistungen ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
(2) Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Nimmt der Auftraggeber die Leistung ohne ausdrückliche Erklärung in Benutzung, gilt die Abnahme nach Ablauf von 12 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Beginn der Frist auf diese Wirkung hingewiesen hat.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preisen.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an gelieferten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materialien pfleglich zu behandeln.
§ 9 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist für die Leistungen des Auftragnehmers beträgt 5 Jahre ab Abnahme.
(2) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(3) Der Auftragnehmer hat das Recht, Mängel durch Nachbesserung zu beseitigen. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Für Mängel, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, wird keine Gewährleistung übernommen.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Vollendung der Leistung jederzeit kündigen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 13 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Erfüllung des Vertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mannheim, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.